FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.12.1999
12 K 82/98
Fundstellen:
EFG 2000, 421

Renovierungsaufwand als Werbungskosten bei Selbstnutzung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.1999 - Aktenzeichen 12 K 82/98

DRsp Nr. 2001/2592

Renovierungsaufwand als Werbungskosten bei Selbstnutzung

Aufwendungen zur Renovierung einer Eigentumswohnung können nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn die Wohnung vor der Fremdvermietung für einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Tatbestand:

Streitig ist, ob Renovierungsaufwendungen an einer Eigentumswohnung als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) berücksichtigungsfähig sind.