I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vertreibt im Inland das geschlossene Fahrzeug X, das u.a. mit zwei Sitzen, einem Kofferraum, einem Benzinmotor sowie einem Automatikgetriebe ausgestattet ist und in Versionen mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h oder 25 km/h ausgeliefert wird. Das Fahrzeug weist grundsätzlich Fußpedale für Gas und Bremse auf. Als Sonderanfertigungen sind auch ein Rollstuhlhalter und Vorrichtungen für den reinen Handbetrieb erhältlich.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|