BFH - Beschluß vom 11.11.1999
XI R 42/99
Normen:
FGO § 120 Abs. 1, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 474

Revisionsbegründungsfrist

BFH, Beschluß vom 11.11.1999 - Aktenzeichen XI R 42/99

DRsp Nr. 2000/474

Revisionsbegründungsfrist

Die Revision muss innerhalb der Revisionsbegründungsfrist begründet werden. Geschieht das nicht, ist die Revision unzulässig und zu verwerfen.

Normenkette:

FGO § 120 Abs. 1, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Revision ist innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu begründen (§ 120 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Geschieht dies nicht, ist die Revision unzulässig (§ 124 Abs. 1 FGO). Vorliegend ist die Revision innerhalb der bis 20. September 1999 verlängerten Frist nicht begründet worden. Daher ist sie zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO).

Fundstellen
BFH/NV 2000, 474