BFH, Beschluß vom 29.11.1999 - Aktenzeichen XI B 41/99
DRsp Nr. 2001/13343
Richterablehnung; Ablehnung des Spruchkörpers
1. Wegen Rechtsmissbrauchs ist es i.d.R. unzulässig, pauschal den ganzen Spruchkörper oder alle Berufsrichter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters abzulehnen.2. Das gilt dann nicht, wenn alle Mitglieder einer Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer kollegialischen Entscheidung abgelehnt werden.