BFH - Beschluß vom 16.11.1999
IV B 63/99
Normen:
FGO § 51 Abs. 1 ; ZPO § 42 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 724

Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

BFH, Beschluß vom 16.11.1999 - Aktenzeichen IV B 63/99

DRsp Nr. 2000/2712

Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

1. Die Frage, ob Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, beurteilt sich danach, ob der Beteiligte bei Einlegung eines objektiven Maßstabs von seinem Standpunkt aus Anlass hat, eine Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten. 2. Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden - selbst wenn sie vorliegen - grds. keinen Ablehnungsgrund. 3. Die Äußerung des Berichterstatters gegenüber einem im Erörterungstermin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen Kl., nach dem bisherigen Gang des Verfahrens überrasche ihn dessen angebliche Verhinderung nicht, rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit. Denn die Formulierung "angebliche Verhinderung" lässt objektiv nicht erkennen, der Berichterstatter habe sich bereits eine abschließende Meinung über einen anderen als den behaupteten Grund der Verhinderung des Kl. am Erscheinen im Erörterungstermin gebildet. Das gilt insbesondere dann, wenn der Berichterstatter die endgültige Würdigung des Verhaltens des Kl. von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht hat.