BFH - Beschluß vom 07.12.1999
IV S 10/99
Normen:
FGO § 51 ; ZPO § 42 Abs. 2, § 44 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 594

Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen Strafanzeige gegen den Richter

BFH, Beschluß vom 07.12.1999 - Aktenzeichen IV S 10/99

DRsp Nr. 2000/902

Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen Strafanzeige gegen den Richter

1. Der Umstand, dass ein Ast. gegen einen Richter eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt hat, lässt für sich genommen nicht den Schluss darauf zu, der Richter sei gegenüber dem Ast. nunmehr voreingenommen. 2. Die bloße Erhebung einer Strafanzeige reicht unter objektiven Gesichtspunkten für die Besorgnis der Befangenheit zu Lasten des Anzeigeerstatters nicht aus.

Normenkette:

FGO § 51 ; ZPO § 42 Abs. 2, § 44 Abs. 3 ;

Gründe:

Der Antragsteller begehrt Prozeßkostenhilfe (PKH) für die Einlegung einer Beschwerde gegen den Beschluß des Finanzgerichts vom 11. August 1999 in den Verfahren ... .