1. Gegen die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nach einer Steuerfahndungsprüfung in Umsatzsteuerbescheiden für 1986 und 1987 Umsatzsteuer von ... DM (1986) und ... DM (1987) fest. Das FA hatte ermittelt, daß die Klägerin einen Handel mit Kraftfahrzeugen betrieben und Lieferungen ausgeführt hatte.
Die gegen die erwähnten Umsatzsteuerbescheide erhobene Klage wies das Finanzgericht ab. Die Klägerin nahm die dagegen eingelegte Revision mit Schreiben vom 11. Oktober 1999 zurück. Der Senat hat das Verfahren durch Beschluß vom 4. November 1999 eingestellt. Den zusammen mit einem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Prozeßkostenhilfe (PKH) "für das weitere Verfahren" hält die Klägerin, wie sie in einem Schreiben vom 22. Oktober 1999 mitteilte, aufrecht.
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