Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren 2000 bis 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er übt seine Tätigkeit in einer Einzelpraxis aus. Seit dem Jahr 1998 führt er zudem die Steuerberatungskanzlei … als Einzelpraxis fort. Bis einschließlich 2001 ermittelte er den Gewinn für die beiden Praxen getrennt. Seit dem Jahr 2002 werden zusammengefasste Gewinnermittlungen vorgelegt. Der Gewinn wird durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 () ermittelt. Für die Jahre 2000 bis 2004 fand bei dem Kläger eine Außenprüfung statt. Dabei wurden unter anderem folgende Feststellungen getroffen:
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