FG Münster vom 20.07.1999
1 K 4468/96 E, F
Fundstellen:
EFG 2000, 930

Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel

FG Münster, vom 20.07.1999 - Aktenzeichen 1 K 4468/96 E, F

DRsp Nr. 2001/3018

Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel

Für die Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels überschritten ist, bleibt die Veräußerung von zum Betriebsvermögen eines ruhenden Gewerbebetriebs gehörenden, zu Eigentumswohnungen umgewandelten Gebäudeteilen außer Betracht, da es sich um einen Geschäftsvorfall des ruhenden Gewerbebetriebs handelt.

Tatbestand:

Streitig ist ein Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel.

Der Kläger war in den Streitjahren 1990 bis 1992 als Richtmeister nichtselbständig tätig. Am 15.03.1985 hatte er in öffentlicher Versteigerung des Amtsgerichts B. mit dem Meistgebot von ... DM das bebaute Grundstück M. in B. erworben. Das Gebäude enthielt im Erdgeschoss gewerblich genutzte Räume und im Obergeschoss eine Wohnung. Das Dachgeschoss war nicht ausgebaut. Noch im Jahre der Anschaffung baute der Kläger die Räumlichkeiten im Erdgeschoss für den Betrieb einer Gaststätte mit Imbiss und einer Sauna um. Die Herstellungskosten (HK) betrugen DM. Er richtete die im 1. Obergeschoss befindliche Wohnung in der Größe von 143,37 qm für seine Wohnzwecke her und schuf im Dachgeschoss zwei neue Wohnungseinheiten.