I. Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend gemachte Betriebsausgaben gemäß § 160 der Abgabenordnung (AO 1977) steuerlich nicht zu berücksichtigen sind. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, ohne die Revision gegen sein Urteil zuzulassen.
Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde rügt die Klägerin, dass das FG den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt habe.
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