BFH - Beschluß vom 07.12.1999
I B 10/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 733

Sachaufklärungspflicht; Rüge unterlassener Beweiserhebung

BFH, Beschluß vom 07.12.1999 - Aktenzeichen I B 10/99

DRsp Nr. 2000/2626

Sachaufklärungspflicht; Rüge unterlassener Beweiserhebung

Zu den Anforderungen an die Darlegung der Rüge unterlassener Beweiserhebung.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzgericht (FG) in verfahrensfehlerhafter Weise eine weitere Sachaufklärung unterlassen hat.

Der im Inland wohnhafte Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) war in den Jahren 1994 und 1995 (Streitjahr) angestellter Versicherungskaufmann. Neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Anfang 1994 bot der an der New Yorker Börse zugelassene Börsenmakler X dem Kläger an, sich an einem Handel mit Bankobligationen zu beteiligen. X hatte von einer amerikanischen Bank (A.-Bank) die Lizenz zum Handel mit solchen Obligationen im Umfang von 10 Mio. US-$ erhalten. Im Mai 1994 kam es zum Abschluss einer als "Joint-Venture-Vertrag" bezeichneten schriftlichen Vereinbarung zwischen X, dem Kläger und dem in Dänemark ansässigen Y, in der X als "Begründer" und der Kläger als "Kapitalanleger" bezeichnet wurden und die im Wesentlichen folgenden Inhalt hat: