FG Münster - Urteil vom 07.12.1999
6 K 5022/99 S
Normen:
AO 1977 § 208 Abs. 1 S 1 Nr. 3 ; AO 1977 § 93 Abs. 1 S 1; EG Art. 56; EG Art. 58;
Fundstellen:
EFG 2000, 299
NJW 2000, 3375
WM 2000, 2091

Sammelauskunftsersuchen gegenüber Banken wegen Ermittlung von

FG Münster, Urteil vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 6 K 5022/99 S

DRsp Nr. 2001/2297

Sammelauskunftsersuchen gegenüber Banken wegen Ermittlung von

1. Ein Sammelauskunftsersuchen ist zulässig, wenn die Finanzbehörde aus allgemeinen Publikationen, bereits eingegangenen Selbstanzeigen und Erkenntnissen aus parallelen Steuerfahndungsmaßnahmen vermuten darf, dass es auch unter Mitwirkung des um Auskunft gebetenen Steuerpflichtigen zu gleichgelagerten Steuerhinterziehungen gekommen ist. 2. Zur Verhältnismäßigkeit einzelner Auskunftsersuchen. 3. Ein Sammelauskunftsersuchen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 AO verstößt nicht gegen Art. 56, 58 EG.

Normenkette:

AO 1977 § 208 Abs. 1 S 1 Nr. 3 ; AO 1977 § 93 Abs. 1 S 1; EG Art. 56; EG Art. 58;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung gestützten Sammel-Auskunftsersuchens.