OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.12.2018
18 U 149/17
Normen:
HGB §§ 407 ff.; HGB § 435;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 29.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 24/16

Schadensersatzanspruch aus einer Transportversicherung wegen des Verlustes von PaketenOberflächenbeförderung per LkwUnterlassene WertdeklarationMitverschulden des Versicherungsnehmers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2018 - Aktenzeichen 18 U 149/17

DRsp Nr. 2019/10842

Schadensersatzanspruch aus einer Transportversicherung wegen des Verlustes von Paketen Oberflächenbeförderung per Lkw Unterlassene Wertdeklaration Mitverschulden des Versicherungsnehmers

Ein Mitverschulden der Versicherungsnehmerin wegen unterlassener Wertdeklaration oder eines nicht erteilten Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bleibt unberücksichtigt, wenn die unterlassene Angabe des Werts des zur Beförderung übergebenen Gutes für den eingetretenen Schaden nicht kausal geworden ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 29.11.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB §§ 407 ff.; HGB § 435;

Gründe

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte als Transportversicherer der A GmbH auf Schadensersatz i.H.v. 8.796,70 € wegen des Verlustes des Paketes Nr. ..... aus einer aus insgesamt 3 Paketen bestehenden Sendung an die B in Stadt 1, Land 1 in Anspruch. Die Beklagte hat auf den Transportschaden eine Zahlung von 510,- € geleistet.

Die Klägerin hat behauptet, in dem verloren gegangenen Paket hätten sich Zubehörteile im Wert von 9.306,70 € befunden.