Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das angefochtene Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 31.01.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 10.613,95 sowie außergerichtliche Anwaltskosten iHvon € 1.017,39, jeweils zuzüglich Zinsen iHvon 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2014 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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