Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufwendungen für einen häuslichen PC als Werbungskosten des Klägers bei seinen Einkünften ausnichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.
Der Kläger wird im Streitjahr mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteure veranlagt. Der Kläger erzielte als Techniker, die Ehefrau als Erzieherin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -.
In der Einkommensteuererklärung für 1998 machte der Kläger Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines privaten PC, den er am 30. April 1998 angeschafft hatte, in Höhe von 624,90 DM geltend. Den Werbungskostenbetrag ermittelte er wie folgt:
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