1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Kläger Geldvermögen verzinslich angelegt haben und ob das beklagte Finanzamt zu Recht Kapitaleinkünfte im Wege einer Schätzung angesetzt hat.
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