FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.12.2009
1 K 264/06
Normen:
EStG § 6 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2010, 498
EFG 2010, 476

Schlachtwert als Restwert?

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 264/06

DRsp Nr. 2010/1810

Schlachtwert als Restwert?

Kein Ansatz des sog. Schlachtwertes einer Zuchtsau bei der Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG, wenn tatsächlich keine Umwidmung von Anlage- zu Umlaufvermögen erfolgt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99)

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Rahmen der Bewertung von dem Anlagevermögen zugerechneten Zuchtsauen bei Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG - ein sogenannter Schlachtwert als Restwert anzusetzen ist.