FG Münster - Urteil vom 21.10.1999
14 K 5567/98 E
Normen:
EStG § 21 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 10

Selbstnutzung einer Ferienwohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Münster, Urteil vom 21.10.1999 - Aktenzeichen 14 K 5567/98 E

DRsp Nr. 2001/2306

Selbstnutzung einer Ferienwohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Zur Selbstnutzung von Wohnraum gehört auch der Zeitraum, in dem eine Ferienwohnung nicht genutzt wird, aber dem Steuerpflichtigen zur Nutzung zur Verfügung steht. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Steuerpflichtige darüber entscheiden kann, ob er die Ferienwohnung vermietet oder selbst nutzt.

Normenkette:

EStG § 21 ;

Tatbestand:

Streitig ist bei der Einkommensteuer (ESt)-Veranlagung 1993 die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV).

Die Kläger werden zusammen zur ESt veranlagt. Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt und Notar Einkünfte aus Selbständiger Arbeit. Er erklärt weiterhin aus verschiedenen Objekten Einkünfte aus VuV.

Für das Objekt W gab der Kläger für 1993 einen Verlust von DM an. Die von dem Kläger errichtete, als Einfamilienhaus bewertete Wohnung war Ende 1981 bezugsfertig geworden. Der Kläger vermietete die Wohnung an Feriengäste. Für 1993 -auf die Steuererklärung wird Bezug genommen- erklärte er Mieteinnahmen von DM und Werbungskosten von DM. Bei den Werbungskosten nahm der Kläger die AfA für 10 Monate in Anspruch. Er hatte das Objekt durch Vertrag vom 17.09.1993 veräußert. Die Übergabe sollte mit Zahlung des Kaufpreises erfolgen.