I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) sowie ihr Bruder sind die beiden Miterben nach ihrer 1994 verstorbenen Mutter. Diese hatte wesentliche Teile ihres Vermögens (Grundbesitz, Gesellschaftsbeteiligungen) testamentarisch den Kindern jeweils konkret zugeordnet und zugleich den Willen bekundet, keinen zu bevorzugen sowie eine "Gleichstellung" zu erreichen. Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, wonach die Geschwister Miterben je zur Hälfte seien.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) setzte gegen die Klägerin eine nach der Hälfte des Nachlasswerts bemessene Erbschaftsteuer fest. Zwischen den Miterben war es allerdings zu einem Zivilrechtsstreit darüber gekommen, ob die Klägerin durch die Nachlassteilung weniger als die Hälfte erhalten habe. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich, wonach der Bruder der Klägerin einen Ausgleichsbetrag zu zahlen hatte.
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