Das Steuerberatungsgesetz sieht vor, dass die grundsätzlich den Oberfinanzdirektionen (OFD) vorbehaltene Aufgabe der Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine von der Landesregierung auf andere Landesfinanzbehörden übertragen werden kann. Mit Auflösung der OFD Berlin zum 1. Januar 2005 wurde diese Aufgabe vorübergehend durch die Senatsverwaltung für Finanzen wahrgenommen.
Auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen hat der Senat von Berlin am 11. Dezember 2007 folgenden Beschluss gefasst:
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