FG Münster - Urteil vom 22.12.2009
1 K 5391/06 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 15;
Fundstellen:
EFG 2010, 649

Sonderbetriebsausgaben nach Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis

FG Münster, Urteil vom 22.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 5391/06 F

DRsp Nr. 2010/3162

Sonderbetriebsausgaben nach Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis

Nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine neue Gesellschaft sind Darlehensverbindlichkeiten und die damit zusammenhängenden Schuldzinsen bei den Einkünften der neuen Gesellschaft zu erfassen, soweit Kapital, welches der neuen Gesellschaft überlassen wird, durch diese Darlehen finanziert worden ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4; EStG § 15;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Zinsaufwendungen der Beteiligten an der Klägerin in den Streitjahren 2001 und 2002.

In den Streitjahren bestand eine Gemeinschaftspraxis zwischen den Ärzten Dr. L und Dr. K, die Klägerin. Die Gemeinschaftspraxis wurde zum 1.4.2001 gegründet. Dem vorausgegangen war eine Auflösung einer Gemeinschaftspraxis, bestehend aus den Ärzten Dr. L und Dr. S zum 31.12.2000. Das Anlagevermögen dieser Gesellschaft betrug bei Auflösung insgesamt 88.604 DM. Ausweislich des im Rahmen der Sonderrechnung des Herrn Dr. L eingereichten Anlagespiegels wurde es bei diesem Gesellschafter als Sonderbetriebsvermögen behandelt.