A.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die berufsgerichtliche Verurteilung eines Steuerberaters wegen unzulässiger Soziierung, berufswidriger Werbung und des Führens nicht amtlich verliehener Berufsbezeichnungen.
I.
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) vom 16. August 1961 (BGBl. I S. 1301) - StBerG -, mit veränderter Paragraphenfolge nach dem Dritten Änderungsgesetz vom 24. Juni 1975 (BGBl. I S. 1509) neu bekanntgemacht am 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), regelt unter anderem in den Grundzügen die Berufsbezeichnung und die allgemeinen Berufspflichten der Steuerberater.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|