Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Vertragsstrafe wegen angeblicher Verletzung einer Mandantenschutzklausel in Anspruch.
Die Klägerin ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Der Beklagte, selbst Steuerberater, arbeitete mit der Klägerin im Zeitraum vom 01.07.1996 bis 30.06.2000 auf vertraglicher Grundlage zusammen; der Beklagte kündigte die Vereinbarung zum 30.06.2000. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien zunächst darüber, ob es sich bei ihrem Vertragsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis handelt.
Der Vertrag enthält unter anderem nachfolgende Bestimmungen:
Vorbemerkung:
Der Auftragnehmer ist für die oben genannten Gesellschaften freiberuflich tätig.
§ 1
Freiberufliche Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber beabsichtigen, in freiberuflicher Form zusammen zuarbeiten. ...
§ 2
Vergütung
1. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von DM ... zzgl. Umsatzsteuer und Reisekosten.
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