I. Die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger), mit der er sich gegen die Entscheidung der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Oberfinanzdirektion) über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung 1999 wendet, wurde vom Finanzgericht (FG) abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, welche er auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache sowie des Vorliegens eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) stützt.
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