FG Berlin, vom 30.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2568/00
Steuerberaterprüfung: Anfechtbarkeit von Prüfungsentscheidungen
BFH, Beschluss vom 20.11.2003 - Aktenzeichen VII B 214/03
DRsp Nr. 2004/899
Steuerberaterprüfung: Anfechtbarkeit von Prüfungsentscheidungen
1. Das Gericht kann die angefochtene Prüfungsentscheidung nur begrenzt daraufhin überprüfen, ob sie an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet oder ob die Prüfer den ihnen zustehenden prüferischen Bewertungsspielraum überschritten haben.2. Zu unterscheiden ist zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen. In Bezug auf Fachfragen kann das Gericht darüber befinden, ob die von den Prüfern als falsch bewertete Antwort im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist, dies allerdings nur, soweit der Prüfling aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen bestimmte fachwissenschaftliche Beurteilungen der Prüfer rügt.