I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betreibt einen ...handel. Am ... April 1996 ging beim Finanzamt X eine schriftliche Anzeige vom ... April 1996 ein, in der der Kläger u.a. beschuldigt wurde, Rechnungen im Umfang von etwa ... DM "unterschlagen" zu haben. Der Anzeigeerstatter gab sich später dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) gegenüber namentlich zu erkennen. Im Rahmen des alsdann eingeleiteten Steuerstrafverfahrens wurde festgestellt, dass der Kläger Umsätze von etwa ... DM erzielt hatte, die er nicht in den von ihm abgegebenen Steuererklärungen angegeben hatte. Er wurde deshalb rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
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