BFH - Urteil vom 06.08.2013
VIII R 33/11
Normen:
EStG § 21; EStG 3 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 25.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2414/07

Steuerliche Berücksichtigung von Mietzahlungen an einen nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 06.08.2013 - Aktenzeichen VIII R 33/11

DRsp Nr. 2013/24871

Steuerliche Berücksichtigung von Mietzahlungen an einen nahen Angehörigen

1. NV: Ein Mietvertrag zwischen Eheleuten über Räume für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit hält dem Fremdvergleich nicht stand, wenn die als Betriebsausgabe geltend gemachte Miete lediglich in Form einer Überlassung des "jeweiligen" Geschäftswagens zur Nutzung zu leisten ist. 2. NV: Die Anwendung der 1 %- Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG kann nur durch ein Fahrtenbuch vermieden werden, das den zu versteuernden Privatanteil an der Gesamtfahrleistung vollständig und richtig ausweist und ermöglicht, den zu versteuernden Anteil an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand zu überprüfen (Anschluss u.a. an BFH-Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505). 3. NV: Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden; lose handschriftlich geführte Aufzeichnungen können nicht durch nachträgliche Aufzeichnungen abgeglichen werden (Anschluss an BFH-Beschluss vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).