Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) zu Recht wegen Übertragung aller Anteile einer grundbesitzenden GmbH auf die Klägerin Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) festgesetzt hat.
Die ... AG (KB-AG) war die alleinige Gesellschafterin der ... GmbH (V-GmbH), der in ... Grundstücke gehören. Sie ist außerdem an der Klägerin zu 100 v. H. beteiligt.
Durch notariell beurkundeten Kauf- und Abtretungsvertrag vom 13.09.1995 (UR-Nr. 2649/F/1995 des Notars ...) erwarb die Klägerin den einzigen Geschäftsanteil der V-GmbH von der KB-AG.
Das FA sah in dem Kaufvertrag ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG und setzte mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 26.09.1995 die Grunderwerbsteuer auf ... DM fest.
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