BFH - Beschluß vom 25.11.1999
VII R 40/99
Normen:
BFH-EntlG Art. 1 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 1, § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 3, § 119 Nr. 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 591

Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

BFH, Beschluß vom 25.11.1999 - Aktenzeichen VII R 40/99

DRsp Nr. 2000/2734

Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

1. Es spricht nicht gerade für die für den Bürger wünschenswerte Rechtsklarheit wenn die nunmehr seit über 20 Jahren suspendierte Streitwertrevision immer noch Bestandteil des Gesetzestextes der finanzgerichtlichen Verfahrensordnung ist, der Bürger also durch einen Blick in das einschlägige Gesetz nicht das geltende Recht erkennen kann. Ein rechtskundiger Prozessvertreter muss jedoch wissen, dass zur Zeit die Streitwertrevision des § 115 Abs. 1 FGO durch Art. 1 Nr. 5 BFHEntlG suspendiert ist. 2. Beruft sich ein Stpfl. auf das zumindest teilweise Erlöschen des vollstreckbaren Anspruchs des FA durch Tilgung bis zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung und wendet er sich damit gegen die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, macht er damit ein selbständiges Verteidigungsmittel dar. Dieses darf vom FG nicht übergangen werden.

Normenkette:

BFH-EntlG Art. 1 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 1, § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 3, § 119 Nr. 6 ;

Gründe: