OLG Hamm vom 25.06.1996
4 U 12/96

Tätigkeit eines Belastingadviseurs in der Bundesrepublik

OLG Hamm, vom 25.06.1996 - Aktenzeichen 4 U 12/96

DRsp Nr. 2001/1131

Tätigkeit eines Belastingadviseurs in der Bundesrepublik

Das Anbieten der Hilfeleistung in Steuersachen eines unter der Bezeichnung "Belastingadviseur (Steuerberater-NL)" auftretenden deutschen Staatsangehörigen mit Büro in den Niederlanden an Gewerbetreibende in Deutschland verstößt gegen § 3 UWG.

Für die Praxis:

Der Beklagte unterhielt in den Niederlanden ein Büro in einem angemieteten Hoteltrakt, das er mit 20 Kollegen teilte. Nach Auffassung des Senats reichte diese spärliche Büroorganisation nicht aus, eine berufliche Niederlassung in den Niederlanden i.S. des Art. 52 EG-Vertrag zu begründen.