I.
Streitig ist die Tarifierung eines CD-Laufwerks mit Prozessor, Converter und Speicherbausteinen für die Funknavigation.
Die Klägerin beantragte am 17. Oktober 2000 bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt - (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - vZTA - über das "CD-Laufwerk BP Nr. 8618 842 585" und begehrte die Einreihung in die Unterpos. 8522 9098 320 der Kombinierten Nomenklatur - KN -.
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