Tatmehrheit bei Lohnsteuerverkürzung und Nichtabführung von Beitragsteilen zur Sozialversicherung
BayObLG, Urteil vom 26.11.1985 - Aktenzeichen RReg 4 St 184/85
DRsp Nr. 1998/9470
Tatmehrheit bei Lohnsteuerverkürzung und Nichtabführung von Beitragsteilen zur Sozialversicherung
Lohnsteuerverkürzung und Nichtabführung von Beitragsteilen zur Sozialversicherung stehen in Tatmehrheit und stellen in der Regel auch keine prozessuale Tat i.S. von § 264 dar.