BayObLG - Beschluß vom 24.10.1985 (1 ObOWi 299/85)
»... [Ein] persönliches Erscheinen [des Betroff. in der Hauptverhandlung] zum Zwecke der Identitätsprüfung war [hier] nicht erforderlich, nachdem seine Täterschaft [hinsichtlich der Verkehrsordnungswidrigkeit] beim [...]