BFH - Beschluss vom 11.12.2007
VIII B 202/06
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 559
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 28.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen VI 131/04

Teilpraxisveräußerung bei der Errichtung einer Praxisgemeinschaft

BFH, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen VIII B 202/06

DRsp Nr. 2008/4432

Teilpraxisveräußerung bei der Errichtung einer Praxisgemeinschaft

Gründe:

Der Senat geht davon aus, dass der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) lediglich die Zulassung der Revision bezüglich der Einkommensteuer 1998 begehrt, da der geltend gemachte Zulassungsgrund ausschließlich dieses Streitjahr betrifft.

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Der Streitfall hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.