FG Niedersachsen - Urteil vom 13.11.1997
XIV 291/93
Fundstellen:
BB 1998, 1102
DRsp-ROM Nr. 2001/3127
EFG 1998, 633

Teilwertabschreibung bei sogenannten Verlustprodukten des Umlaufvermögens

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.1997 - Aktenzeichen XIV 291/93

DRsp Nr. 2001/7831

Teilwertabschreibung bei sogenannten Verlustprodukten des Umlaufvermögens

1. Bei sog. bewußten Verlustprodukten des Vorratsvermögens sind Teilwertabschreibungen unzulässig. 2. Eine Verbindlichkeitsrückstellung darf nicht gebildet werden, wenn der Steuerpflichtige für ein vom Vertragspartner gezahltes pauschales Entgelt Werbeleistungen zu erbringen hat, deren Umfang er selbst bestimmen kann, und er gegenüber dem Vertragspartner nicht zur Abrechnung verpflichtet ist. Es liegt weder ein Erfüllungsrückstand vor noch ist die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch den Vertragspartner gegeben.

Tatbestand:

Streitig ist die Bewertung des Warenbestandes sowie die Bildung von Rückstellungen.