Durch das am 29.06.2013 im Bundesgesetzblatt 2013, Teil I Nr. 32, S. 1809 bekannt gegebene Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) haben sich u. a. Änderungen im UStG ergeben. Den das Umsatzsteuergesetz betreffenden Gesetzestext (Art. 10 AmtshilfeRLUmsG) sowie die Bestimmungen zum Inkrafttreten des Gesetzes (Art. 31 Amtshilfe RLUmsG) habe ich in Anlage 1 beigefügt.
Durch die Neuregelungen bedarf es Anpassungen im UStAE. Hierzu werden derzeit begleitende BMF-Schreiben auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. Nach derzeitigem Stand betrifft dies folgende Punkte:
Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG)
Steuerbefreiung für Umsätze für die Luftfahrt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Darüber hinaus bitte ich Folgendes zu beachten:
Durch Einfügen von § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG wurde die Steuerbefreiung für sog. Berufsbetreuer ab 01.07.2013 nunmehr gesetzlich geregelt.
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