FG München, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2416/01
Übernahme tatsächlicher Feststellungen aus Strafverfahren
BFH, Beschluss vom 09.12.2004 - Aktenzeichen VII B 17/04
DRsp Nr. 2005/4903
Übernahme tatsächlicher Feststellungen aus Strafverfahren
1. Das FG ist nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen eines Strafgerichts zu Eigen zu machen. Eine Verpflichtung, die im Strafverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu übernehmen, besteht nicht.2. Die Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises ist nur zulässig, wenn die Erhebung des unmittelbaren Beweises unmöglich, unzulässig oder unzumutbar erscheint.