1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob dem Erlass eines Änderungsbescheides im Anschluss an eine Außenprüfung die Feststellungsverjährung entgegenstand.
I.
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