Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 8. Januar 2015
Die Klage wird insoweit abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4 zu tragen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3 zu tragen.
I.
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