Die sofortige Beschwerde der Klägerin zu 1) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss V des Landgerichts Cottbus vom 02.07.2018 -
Die Klägerin zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Die Klägerin zu 1) und Herr G... W..., der ursprüngliche Kläger zu 2) beauftragten gemeinsam Rechtsanwältin ... als Prozessbevollmächtigte in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Cottbus (
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