Der Beklagte hat am 2. August 2001 gegenüber der Klägerin den Umsatzsteuerbescheid 1999 erlassen, der einen Erstattungsbetrag (incl. Zinsen) i.H.v. 575.878,38 DM (294.441,94 EUR) auswies (Bl. 6). Unter den Beteiligten entstand Streit darüber, ob dieser Betrag vom Beklagten durch Verrechnung beglichen worden ist (Bl. 2 ff.). Mit Schriftsatz vom 16. Oktober 2001 stellte die Klägerin den Antrag, den streitigen Betrag an sie auszuzahlen (Bl. 18). Nachdem der Beklagte auf diesen Antrag hin nichts weiter unternahm, legte die Klägerin mit Schriftsatz vom 10. Juli 2002 Untätigkeitseinspruch ein.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|