Gründe:
I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, an deren Vermögen und Gewinn WO als persönlich haftender Gesellschafter mit 95 % und seine Mutter BO als Kommanditistin mit 5 % beteiligt sind. Im Dezember 1990 sagte die Klägerin ihren Mitarbeitern eine von einer Unterstützungskasse e.V. (U-Kasse 1) zu erfüllende Altersversorgung zu und leistete zu diesem Zweck Zahlungen an die U-Kasse 1 in Höhe der Prämien für die Versicherungen auf das Leben der Versorgungsempfänger, die die U-Kasse 1 an eine Rückdeckungsversicherung zu zahlen hatte.