FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.06.1997
4 K 411/96
Fundstellen:
EFG 1998, 819

Veräußerter Anteil als Teil der wesentlichen Beteiligung?

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.1997 - Aktenzeichen 4 K 411/96

DRsp Nr. 2001/2655

Veräußerter Anteil als Teil der wesentlichen Beteiligung?

Der Tatbestand des § 17 EStG ist hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen innerhalb der Fünfjahresfrist auch dann erfüllt, wenn die veräußerten Gesellschaftsanteile - die für sich genommen keine wesentliche Beteiligung darstellen - erst erworben worden sind, nachdem die ursprünglich bestehende wesentliche Beteiligung vollständig veräußert worden ist.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die im Jahre 1992 erfolgte Veräußerung von Anteilen an einer

Kapitalgesellschaft steuerpflichtig nach § 17 EStG ist.

An der ..,-GmbH (G.), deren Stammkapital ...Mio. DM beträgt, waren seit November 1983 bis Anfang 1990 zunächst folgende Personen beteiligt:

Der Kläger ... DM 30 %

K. (Vater des Klägers) ... DM 15 %

S. (Tochter des Klägers) ... DM 15 %

F. (Sohn des Klägers) ... DM 15 %

M. ... DM 25 %