BFH - Beschluss vom 25.11.2004
VI E 1/04
Normen:
GKG § 5 Abs. 6 § 11 Abs. 2 S. 1 § 13 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 379

Verbundene Verfahren: Streitwerte

BFH, Beschluss vom 25.11.2004 - Aktenzeichen VI E 1/04

DRsp Nr. 2005/118

Verbundene Verfahren: Streitwerte

Werden zwei NZB zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, ist aus beiden Einzelstreiten ein Gesamtstreitwert zu bilden.

Normenkette:

GKG § 5 Abs. 6 § 11 Abs. 2 S. 1 § 13 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Erinnerung ist teilweise begründet. Sie führt zur Abänderung der angefochtenen Kostenrechnung. Aus der Kostenrechnung vom 18. November 2003 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. September 2003 VI B 114, 115/02 (BFH/NV 2004, 180) geht eindeutig hervor, welche Entscheidungen von der Kostenrechnung abgedeckt werden.