FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 19.11.2001
5 V 992/01
Normen:
UStG (1999) § 15 Abs. 1b ; EWGRL 388/77 Art. 6 Art. 17 ; FGO § 68 § 69 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 2 ;

Vereinbarkeit der Vorsteuerabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 1 b UStG mit dem Gemeinschaftsrecht; Verfahrensgegenstand; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer-Vorauszahlung Dezember 2000)

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2001 - Aktenzeichen 5 V 992/01

DRsp Nr. 2004/3043

Vereinbarkeit der Vorsteuerabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 1 b UStG mit dem Gemeinschaftsrecht; Verfahrensgegenstand; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer-Vorauszahlung Dezember 2000)

1. An der Vereinbarkeit der Versagung von 50 % des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 Abs. 1 b UStG mit dem Gemeinschaftsrecht bestehen ernstliche Zweifel. 2. Aus der sinngemäßen Anwendung von § 68 FGO ergibt sich, dass der Antragsteller berechtigt ist, den zunächst gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides nach Ergehen des Umsatzsteuer-Jahresbescheides fallen zu lassen, und statt dessen die Aussetzung der Vollziehung des Jahresbescheides zu beantragen.

Normenkette:

UStG (1999) § 15 Abs. 1b ; EWGRL 388/77 Art. 6 Art. 17 ; FGO § 68 § 69 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Vorsteuerabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 1 b Umsatzsteuergesetz (UStG) mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren ist.