Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
BFH, Beschluß vom 19.11.1999 - Aktenzeichen XI B 90/98
DRsp Nr. 2000/2718
Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer NZB, die sich auf Verfahrensmängel beruft, insbesondere auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichterhebung beantragter Beweise.2. Das Übergehen von Beweisanträgen und die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehören zu den verzichtbaren Mängeln (§ 155FGO i.V.m. § 295ZPO).
Die Beschwerde ist unzulässig, da der in der Beschwerdeschrift geltend gemachte Verfahrensfehler (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Weise dargelegt worden ist.
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