BFH - Beschluß vom 24.09.1999
XI R 53/98
Normen:
FGO § 76 Abs. 1, § 91, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 1 Nr. 3 ;

Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertretener Beteiligter

BFH, Beschluß vom 24.09.1999 - Aktenzeichen XI R 53/98

DRsp Nr. 2001/13370

Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertretener Beteiligter

War ein Kl. zur mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß geladen, aber nicht erschienen, genügt für die Rüge, er sei im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen, nicht die Behauptung, die Ladung zum Termin für die mündliche Verhandlung sei ihm nicht zugestellt worden bzw. er habe die Ladung nicht erhalten.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1, § 91, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 1 Nr. 3 ;