Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertretener Beteiligter
BFH, Beschluß vom 24.09.1999 - Aktenzeichen XI R 54/98
DRsp Nr. 2001/13371
Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3FGO; nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertretener Beteiligter
War ein Kl. zur mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß geladen, aber nicht erschienen, genügt für die Rüge, er sei im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen, nicht die Behauptung, die Ladung zum Termin für die mündliche Verhandlung sei ihm nicht zugestellt worden bzw. er habe die Ladung nicht erhalten.