Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin stellte am 15.11.2004 beim Amtsgericht M einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Da sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat November 2004 abgegeben hatte, schätzte der Beklagte die Besteuerungsgrundlagen und erließ am 10.2.2005 einen Bescheid, in dem die Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf 416.922,29 EUR festgesetzt wurde. Dies beruhte auf einer Berichtigung der geltendgemachten Vorsteuer nach §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|