Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem finanzgerichtlichen Verfahren, das die Leistung von Amtshilfe durch das Finanzamt bei der Beitreibung einer in Griechenland gegen den Beschwerdeführer geltend gemachten Haftungsschuld zum Gegenstand hat.
I.
1. Der Beschwerdeführer war von 1997 bis zum 30. Juni 2001 Geschäftsführer der KH... S. A. (KH...) in Griechenland. Die griechischen Finanzbehörden führten in den Folgejahren bei der KH... eine Betriebsprüfung durch, die zu Steuernachforderungen in Höhe von circa 35 Millionen Euro führte. Die zwischenzeitlich umfirmierte KH... ging in die Insolvenz.
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