BVerfG - Beschluss vom 23.05.2019
1 BvR 1724/18
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1; EUBeitrG § 14; RL 24/2010/EU Art. 14 Abs. 1; FGO § 114;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 1054
IStR 2019, 666
NVwZ 2019, 1506
WM 2019, 1179
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 10.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 V 1354/18
FG Köln, vom 24.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 V 827/18

Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in finanzgerichtlichem Verfahren; Amtshilfe durch das Finanzamt bei der Beitreibung einer in Griechenland geltend gemachten Haftungsschuld; Umsatzsteuernachforderung; Verfahren auf Gewährung vorläufigen finanzgerichtlichen Rechtsschutzes nach § 114 FGO

BVerfG, Beschluss vom 23.05.2019 - Aktenzeichen 1 BvR 1724/18

DRsp Nr. 2019/8333

Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in finanzgerichtlichem Verfahren; Amtshilfe durch das Finanzamt bei der Beitreibung einer in Griechenland geltend gemachten Haftungsschuld; Umsatzsteuernachforderung; Verfahren auf Gewährung vorläufigen finanzgerichtlichen Rechtsschutzes nach § 114 FGO

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1; EUBeitrG § 14; RL 24/2010/EU Art. 14 Abs. 1; FGO § 114;

[Gründe]

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem finanzgerichtlichen Verfahren, das die Leistung von Amtshilfe durch das Finanzamt bei der Beitreibung einer in Griechenland gegen den Beschwerdeführer geltend gemachten Haftungsschuld zum Gegenstand hat.

I.

1. Der Beschwerdeführer war von 1997 bis zum 30. Juni 2001 Geschäftsführer der KH... S. A. (KH...) in Griechenland. Die griechischen Finanzbehörden führten in den Folgejahren bei der KH... eine Betriebsprüfung durch, die zu Steuernachforderungen in Höhe von circa 35 Millionen Euro führte. Die zwischenzeitlich umfirmierte KH... ging in die Insolvenz.